Mediatheks- und Benützungsordnung

Für die Benützung der Mediathek Gutau gelten folgende Regelungen:

 

  1. Allgemeine Benützungsregeln
  • Die Öffentliche Mediathek Gutau ist jedermann zugänglich.
  • Beim erstmaligen Besuch wird eine Benutzererklärung ausgefüllt und unterschrieben. Die Benützerin/der Benützer erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Benützungsordnung an und erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Änderungen des Namens oder der Adresse sind sofort bekanntzugeben, ebenso der Ausbruch einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit.

 

  1. Entlehnungsregeln
  • Die Benützerin/der Benützer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen.
  • Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Mediathek begrenzt werden.
  • Die Entlehnfrist beträgt bei Büchern und Spielen drei Wochen (21 Tage), bei Zeitschriften und AV-Medien 1 Woche (7 Tage). Die Entlehnfrist kann jeweils um eine Woche verlängert werden; dazu genügt in der Regel ein Anruf in der Mediathek.
  • Wird die Entlehnfrist (ohne Verlängerung) überzogen, wird für die Zeit der Überschreitung die doppelte Gebühr berechnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, aktuelle Medien rasch weiter verleihen zu können.
  • Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiterverliehen werden.
  • Die Benützerin/der Benützer hat bei Empfang der Medien deren Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden unverzüglich zu melden.
  • Alle Medien der Mediathek sind schonend und sachgemäß zu behandeln.
  • Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr). Einvernehmlich mit der Mediatheksleitung kann der Entlehner den entsprechenden Ersatz binnen vier Wochen ab Rückgabetermin selbst beibringen.
  • Alle Medien der Mediathek dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden.
  • Die Mediathek übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration des Entlehners nicht kompatibel sind.
  • Kleinkinder sind während des Aufenthalts in der Mediathek von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
  • In der Mediathek besteht Rauchverbot.
  • Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere der Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  • Die Benützer haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Mediatheksbetrieb nicht behindert wird.
  • Die Mediatheksleitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benützungsordnung oder gegen Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Mediathek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückersatz der geleisteten Gebühren besteht.

 

III. Benützungsentgelte

Die Benützungsentgelte werden durch das Mediatheksleitungsteam beschlossen.

 

  1. Öffnungszeiten

Sonntag:               09:00 bis 11:00 Uhr

Mittwoch:              08:00 bis 10:30 Uhr und 17:30 bis 19:30 Uhr

Freitag:                  16:30 bis 19:00 Uhr

 

  1. Telefon und Mail

                Telefonische Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten: 0688/86 65 923 sonst Mobilbox

                E-Mail Adresse: office@mediathek-gutau.at

                Internet: www.mediathek-gutau.at